Arzneibücher sind Sammlungen anerkannter pharmazeutischer Regeln über Qualität, Lagerung und Bezeichnung von Arzneimitteln und die bei ihrer Herstellung und Prüfung verwendeten Ausgangsstoffe. Amtliche Arzneibücher beruhen auf einem gesetzgeberischen Akt und sind verbindlich gültig.
In
Österreich war ab 1812 die „Pharmacopoea Austriaca“ gültig, die
1940 durch das „Deutsche Arzneibuch“ abgelöst wurde. Seit 1960
gilt das „Österreichische Arzneibuch“. Inzwischen gilt in
Österreich das „Europäische Arzneibuch“ daneben ist aber
weiterhin das „Österreichische Arzneibuch“ gültig. Im
„Österreichischen Arzneibuch“ sind Arzneimittel aufgeführt, die
nicht bereits im „Europäischen Arzneibuch“ enthalten sind.
Insgesamt
nimmt die Bedeutung nationaler Arzneibücher im Zuge der
Vereinheitlichung ab, gerade für verschiedene spezielle
Zubereitungen sind sie aber wesentlich. Diese würden wohl nicht
Eingang in ein „Europäisches Arzneibuch“ finden und wären somit
für immer verloren.
Die
einzelnen Drogen (Droge: Arzneilich wirksame Pflanzenteile, meist in
getrocknetem Zustand) die für Teemischungen verwendet werden, müssen
natürlich im Arzneibuch gelistet werden. Allerdings sind auch
fertige Teemischungen vorhanden.
Es
ist bemerkenswert, dass Teemischungen des Arzneibuches im Allgemeinen
kein Zulassungsverfahren im Sinne von modernen Medikamenten
durchgemacht haben. Außerdem steht es jedem Arzt frei, eigene
Rezepte zu verwenden. Immerhin darf aber bei der Listung im
Arzneibuch damit gerechnet werden, dass die entsprechenden Mischungen
breitere Verwendung finden oder fanden und die Aufnahme in das
Arzneibuch auf einem gewissen Konsens beruhen.
Das ist auch der Grund, warum ich immer wieder nachschaue, ob von mir genutzte Drogen schon im Arzneibuch von 1812 aufgeführt sind. Ich gehe davon aus, dass diese „Pharmacopoea Austriaca 1812“ den Großteil der damals allgemein verwendeten Arzneimittel enthält. Dass diese aber vermutlich schon vorher eine lange Tradition aufweisen. Wenn eine Droge bereits 1812 aufgeführt war und noch heute Verwendung findet, halte ich es für berechtigt sie als „traditionelles Arzneimittel“ zu bezeichnen.